In einer Vielzahl der Anwendungsfälle ist ein „einfacher Ölwechsel“ unzureichend. Das trifft insbesondere dann zu, wenn Maschinen und Systeme von konventionellen auf biologisch schnell abbaubare oder lebensmittelverträgliche Öle umgestellt werden. Dann sind aus gesetzlicher und normungstechnischer Sicht die vorgeschriebenen Standards einzuhalten, das heißt den Fremdölgehalt auf ein festgeschriebenes Minimum zu reduzieren oder gar auszuschließen. Dafür sind „komplette Ölwechsel“ erforderlich, die auch vereinfacht „Umölungen“ genannt werden. Die KLEENOIL AG bietet dafür ihren mobilen Service an.
Unser Leistungsangebot kann bedarfsorientiert präzisiert werden, besteht aber im kompletten Fall aus:
Beim Einsatz von Produkten, für welche Vermischungverbote oder Einschränkungen existieren, müssen detaillierte Umstellungsrichtlinien und/oder Einheitsblatt VDMA 24 569 beachtet werden. Davor sind Vorschriften der Maschinenhersteller zu beachten. Das sind wesentliche Bestandteile der jeweiligen Gewährleistungsbedingungen.